Am letzten Tag des Mai wurde ein denkwürdiges Urteil gefällt, welches das Verwenden von sehr kurzen Samples vielleicht leichter machen wird. Produzent Moses Pelham hat damit nach einem über ein Jahrzehnt währenden Gerichtsstreit mit der Gruppe Kraftwerk einen Etappensieg errungen. Ob das irgendwann die Verwendung von Ausschnitten fremder Musik für eigene Filmmusik ohne daran die Rechte zu erwerben, möglich machen wird, steht in den Sternen.
Doch allzuviel Grund zur Freude für künftige Filmkomponisten, DJs und Rapper besteht noch nicht: Die Anwälte von Kraftwerk wollen wohl auch dieses Urteil anfechten. Moses Pelham hatte seinerzeit zwei Sekunden der Beats eines Kraftwerk-Titels von 1977 kopiert und als Schleife unter einen Song von Sabrina Setlur gelegt. Während das Samplen von Musik in der heutigen Musikkultur ein wichtiger Bestandteil von Neuschöpfungen ist, orientiert sich die Rechtsprechung noch an Regelungen aus Zeiten in denen Musik analog war. Das Urteil wird auch damit begründet, dass die verwendete Sequenz sehr kurz sei und ein neues, eigenständiges Musikstück entstanden ist.
Bis der Streitfall endgültig geklärt ist, muss auch für Filmmusik darauf geachtet werden, dass man keine Samples anderer Titel ohne Erlaubnis in den eigenen Soundtrack einfügt. Noch muss also die Geschichte der Filmmusik nicht neu geschrieben werden...