Kosten
Wer schon einmal die Funkhäuser der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten besichtigt und die zahllosen Büros und noch zahlloseren Mitarbeiter in Augenschein genommen hat, dem wird schnell klar, dass derartige Apparate, die weltweit ohne Beispiel sind, enorme Kosten verursachen. Interessanterweise gehört der weitaus größte Teil der Mitarbeiter zur Verwaltung, nur etwa 10-15 % der Mitarbeiter sind direkt mit der Herstellung von Programminhalten beschäftigt.
Hasen und Igel
Bereits mit der Einführung der Privatsender in Deutschland, die zunächst nur über Satellit zu empfangen waren, begann ein seltsames Wettrennen um die Legitimation von gesetzlich verbrieften Fernsehgebühren. Damals argumentierten diverse Privatsender, dass Fernsehzuschauer, die keinen Antennenanschluss hätten, und über Satellit ja nur gebührenfreie Privatsender empfingen, eigentlich keine Gebühren für öffentlich-rechtliche Sender zahlen müssten, die sie ja gar nicht empfangen könnten. Binnen kürzester Frist mieteten die öffentlich rechtlichen Sender Kanäle auf Astra und anderen Satelliten und entzogen den Privatsendern damit die Argumente.
Qualitätsfernsehen
An dem sicheren Ast, auf dem sich die Argumentationskette für gesicherte Fernsehgebühren befindet, der Informations- und Qualitäts- Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Sender sägen diese selbst am stärksten. Durch Reduzierung kritischer Magazine und Dokumentationen sowie geschmacklicher Orientierung der fiktiven Programme am niedrigen Niveau der Privatsender berauben sie sich selbst der wichtigsten Unterscheidungsmerkmale. Dabei werden nichtkommerzielle, journalistisch hochwertige Programme dringend gebraucht. Die Öffentlich-Rechtlichen sollten ein Garant dafür sein, dass nicht nur Massengeschmack und kommerziell orientierte Inhalte über die Bildschirme laufen.
Igel und Computer
Einen scheinbar genialen Coup landeten die Rundfunkanstalten mit der Durchsetzung der Gebührenpflicht für Handys, Navigationsgeräte und vor allem Computer am Januar 2007. Plötzlich wurde jeder Computer mit Internetzugang automatisch zum Fernsehgerät erklärt, auch wenn damit gar kein Fernsehen geschaut wird. Vor allem für Firmen, die heutzutage kaum ohne Computer arbeiten können, entstanden damit Gebührenzwänge, die durch nichts nachvollziehbar sind. So müssen nach der seltsamen Definition selbst für Kassen mit Update-Internetanschluss oder etwa Geldautomaten in Banken Rundfunkgebühren entrichtet werden.
Der finale Coup
Ab 2013, so will es das Gesetz, ist schließlich jeder Bundesbürger, ganz gleich ob er Fernsehen schaut, schauen kann oder will, verpflichtet, Fernsehgebühren zu bezahlen. Damit haben die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten endgültig den Status einer Steuer erreicht. Wer aber nun glaubt, dass die GEZ damit wenigstens abgeschafft werden kann, und das eingesparte Geld könne in Programminhalte investiert werden, der irrt. Man will sogar Personal aufstocken und natürlich muss auch der Name geändert werden. Aus der Einzugszentrale wird eine Service-Firma. So sind nun einmal Behörden,- sie rationalisieren alles Mögliche, aber nie sich selbst.
Durch unglückliche Umstände (um das Wort Unverschämtheit nicht zu verwenden) schafft es der Gebührenservice seitdem immer wieder, unschöne Emotionen auf sich zu ziehen. Sei es, wenn Flüchtlinge aus Syrien mit Gebührenaufforderungen überzogen werden, oder blinde und taube Rentnerinnen trotz ärtztlicher Befreiung von der Gebührenpflicht Mahnbescheide erhalten. 2016 markiert ein besonderes Jahr, ging doch die erste Zahlungsverweigerin für mehrere Monate ins Gefängnis.
Wie lange die ganze Gebühren-Konstruktion, die nicht Wenige als Steuer bezeichnen, noch von der Verfassung abgedeckt sein wird, ist fraglich, es gibt Verfassungsrechtler, die da ihre Zweifel haben.