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Dekorierte Torte

Ist solch eine zauberhafte Tortendekoration bereits urheberrechtlich geschützt?

 

Wie vermauert ist die Welt eigentlich dank abstruser Copyright-Gesetze? Kann man wegen einer Torten,- oder Essensdekoration bereits mit Urheber- Abmahnungen und Zahlungsaufforderungen konfrontiert werden? Wir begeben uns hinein in den Copyright Dschungel...

Filmemacher und Fotografen befinden sich eigentlich permanent in einem Zwischenzustand zwischen Recht und Unrecht, dank immer gnadenloserer Einschränkungen dessen, was man eigentlich genehmigungsfrei aufnehmen darf. Was eigentlich zum Schutz von Künstlern gedacht war, wendet sich immer häufiger gegen andere Künstler, nämlich Filmemacher und Fotografen.

 

Eine eigentlich harmlose Szene...

Die Hauptakteure haben sich in der Szene zu einem ersten Rendez-Vous im Nobelrestaurant eingefunden und tasten sich vorsichtig in ihren teilwiese heiter, nachdenklichen Dialogen vor. Das Ambiente ist gepflegt, feinstes Bone-China Porzellan, edle Nouvelle Cuisine und ausgewählte Bilder an den Wänden. Und natürlich liegt die Drehgenehmigung des Restaurant-Betreibers vor. Also eigentlich alles perfekt für eine gelungene Szene, die im Kino, Fernsehen und im Internet verwertet werden soll.

 

Fallstricke des Urheberrechts

Szene aus Liebe, Leben, Tod

Susanne Bentzien und Jacques Breuer in Szene aus "Liebe, Leben, Tod" im Feinkostgeschäft. Sind die Produkte im Laden urheberrechtlich relevant?

 

Doch bereits hier stellen sich, wenn man die aktuelle Rechtslage etwas genauer betrachtet, einige Fallstricke ein, die jeden ambitionierten Filmemacher zur Verzweiflung treiben können.

Formalrechtlich benötigt die Produktion auch die Genehmigung des Kochs, dessen Essenskreation nämlich Werkcharakter hat und seine urheberrechtlich geschützte Eigenschöpfung ist...

Das Porzellan wiederrum ist ebenfalls eine kreative Schöpfung, nicht nur in Form sondern auch durch das Dekor, vorausgesetzt es hat einen individuellen, wiedererkennbaren und klar unterscheidbaren Charakter...

 

 

Vorsicht bildende Kunst!

Ja und die Bilder wiederrum, die im Hintergrund das nette Ambiente abrunden, sind schließlich Schöpfungen eines Malers. Gewiss, die Bilder gehören dem Restaurantbesitzer, doch der hat sie zwar erworben aber noch lange nicht das Rechte, diese auch abfilmen zu lassen... Das Urheberrecht für ein Werk bleibt immer bei dem Schöpfer. Ein Maler oder Fotograf kann das Nutzungsrecht, im allgemeinen das Besitz,- und Ausstellungsrecht verkaufen. Doch darin muss längst nicht die Erlaubnis enthalten sein, dieses auch abzufilmen oder abzufotografieren und zu veröffentlichen.

Gemälde

Erst wenn der Künstler, der ein Bild gemalt hat, 70 Jahre tot ist, sind seine Bilder rechtefrei

 

Dieses Urheberrecht erlischt auch nicht mit dem Tod des Künstlers / der Künstlerin. Es geht dann nämlich auf die Erben über. Erst 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers/ der Künstlerin wird das Werk "gemeinfrei" und darf ohne Erlaubnis veröffentlicht werden.

Eine ganze Armada von Anwälten, die sich mit Marken,- und Medienrecht beschäftigen, befasst sich gar nicht selten mit derartigen Fragen und verdient nicht schlecht an zahlreichen Streitfällen. Insbesondere, nachdem 2013 in Deutschland der Urheberrechtsschutz für angewandte Kunst erweitert wurde, fallen immer mehr Alltagsprodukte unter diesen Schutz.

 

Wahrzeichen kostenpflichtig

Dass man beim Betreten von besonderen Bauwerken wie dem Empire State Building oder dem Eiffelturm zur Kasse gebeten wird, ist man ja irgendwie gewohnt. Dass aber beispielsweise die Veröffentlichung von nächtlichen Aufnahmen des Eifelturms gebührenpflichtig ist, wissen die Wenigsten.

Eigentlich müsste das Gebäude, nachdem sein Erbauer Eiffel bereits 70 Jahre tot ist, rechtefrei sein. Doch da haben die Betreiber einen genialen Trick verwendet, nicht der Eiffelturm, sondern die Beleuchtung die ein Designer erdacht hat, wird durch das Copyright geschützt. Nächtlich Aufnahmen in Filmen, Webseiten, Büchern etc. müssen deshalb von der Betreibergesellschaft gegen Gebühr genehmigt werden und mit dem Zusatz „Copyright Tour Eiffel – illuminations Pierre Bideau“ versehen werden.

Viele Gebäude aber sind glücklicherweise durch das Gesetz der Panoramafreiheit ohne Genehmigung in Aufnahmen nutzbar.

 

Neue Rechtsprechung

Damit erweiterte sich der Kreis an Designerleistungen, die urheberrechtlich geschützt sind, erheblich. Waren vorher Gestaltungen von Gebrauchsgegenständen etc. als nicht besonders schützenswert betrachtet worden oder nur dann, wenn sie in Einzelfällen als Geschmacksmuster registriert wurden, so können seit 2013 Designer ihre Schöpfungen genauso wie Kunstwerke als Urheber betrachten, sofern sie eine gewisse schöpferische Leistung beinhalten.

Dekorierter Tisch

Wo fängt Design an und wie groß muss die Schöpfungstiefe sein um daraus Urheberrechtsforderungen zu machen?

 

Damit können sie für die Nutzung der von ihnen entworfenen Gebrauchsgegenstände etwa für Filmzwecke, theoretisch Gebühren verlangen. Wer sich mit diesem Gesetz genauer beschäftigen möchte, findet unter dem Stichwort „Geburtstagszug-Urteil" weitere Informationen.

Diese Urheberrechts-Regelungen gelten übrigens nicht nur für professionelle Aufnahmen, sondern auch für Amateurfilme und sogar Privatfotos. Wer ein Gourmet-Essen per WhatsApp postet, macht sich möglicherweise bereits strafbar.

Wer sichergehen möchte, sollte die Gerichte nicht zu individuell aussehen lassen, im Zweifel von der teameigenen Requisite herrichten lassen, die ihr Copyright per Vertrag an die Produktion abgetreten hat.
Die Bilder an den Wänden sollte man durch mitgebrachte eigene Bilder, die rechtefrei sind, austauschen und das Porzellan sollte so gewöhnlich wie möglich aussehen, um als Alltagsgegenstand durchzugehen. Handelt es sich um Kunstwerke im öffentlichen Raum, kann dies unter Umständen unter "Panoramafreiheit" fallen, doch das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

 

Wo kein Kläger...

Bevor Ihr nun in Panik verfallt,- zumindest was die Essenskreationen angeht, sind bisher noch keine Fälle bekannt geworden, bei denen Köche Produktionsfirmen oder Fotograf-inn-en verklagt haben. Anders verhält es sich mit den Bildern an den Wänden, zu denen natürlich auch Fotografien gehören. Wer Gemälde oder Fotografien als Requisiten bei einem professionellen Fundus mietet kann davon ausgehen, dass damit auch das Nutzungsrecht für Filmzwecke eingeschlossen ist. Wer aber nicht das Geld hat, alles im Fundus zu mieten, sollte auf eigene Bilder oder die von Freunden zurückgreifen und sich von denen das schriftliche Einverständnis zur Veröffentlichung geben lassen.

In der Praxis also hat sich die neue Rechtsprechung zum Glück noch nicht auf ganzer Linie durchgesetzt. Hier und da regiert noch der gesunde Menschenverstand, doch etwas mehr Vorsicht bei künftigen Drehs kann Euch vor bösen Überraschungen schützen.

 

 

 

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