Nutzungsrecht
Jede Musik, ganz gleich ob sie aus dem Radio, von der CD oder aus dem Internet kommt, stammt üblicherweise von einer oder mehren Personen und diese haben durch das Urheberrechtsgesetz zu bestimmen, wer ihr Werk wie, wo, wann und in welcher Form nutzen darf. Gebräuchlich ist dafür der Begriff Copyright und davon gibt es nicht nur eines, sondern gleich mehrere verschiedene Arten. Was bedeutet das, wenn man fertige Musiktitel in seinem Film verwenden möchte?
Zunächst einmal haben der Komponist und der Texter das Copyright an ihrer Schöpfung. Meistens übertragen sie die daraus resultierenden Verwertungsrechte an einen Verlag.
Zweitens haben die Musiker oder das Orchester, welches diese Musik aufgeführt hat, das Copyright an dieser Leistung. Diese übertragen die Nutzungsrechte meistens an eine Plattenfirma.
Fremde Musik nutzen
Was also ist zu tun, wenn man in seinem Film vorproduzierte Musik verwenden möchte?
Die erste und wichtigste Regel lautet: So früh wie möglich die Rechte einholen, nicht erst wenn der Film fertig gemischt und die Musiknummer bereits fester Bestandteil des Soundtracks ist.
Sind die Komponisten schon ein Jahrhundert, genauer 70 Jahre, verstorben, ist zumindest die Komposition in der Regel frei. Und auch Volksweisen können, wenn es denn nachweislich welche sind, frei verwendet werden. Doch Vorsicht – nicht alles, was man für Volksmusik oder Traditional hält, ist wirklich rechtefrei. Viele Songs, die man mal so eben in einem Film von den Darstellern singen lässt, beinhalten Rechte, die eingeholt werden müssen.
Brennendes Beispiel, welches schon bei vielen Produzenten einen Beinahe-Herzstillstand zur Folge gehabt hat, ist das beliebte „Happy Birthday to You“. Wann immer es im Kino erklingt, auch wenn die Schauspieler es selber singen, klingt auch die Kasse der Warner/Chappell Music, Inc. Diese hat zuletzt die Rechte an dem Evergreen 1989 erworben und nimmt mit der Lizenz jährlich ungefähr zwei Millionen US-Dollar ein. Zumindest hierzulande dürfte das den Produzenten jedoch ab dem 01.01.2017 kein Kopfzerbrechen mehr bereiten. Dann nämlich ist der Tod der älteren der beiden Hill-Geschwister, die die Melodie zum Song ursprünglich verfassten, siebzig Jahre her. Damit ist nach deutschem Recht der Schutz erloschen.
Man muss also mit den Rechteinhabern, also z.B. dem Plattenverlag und den Urhebern, eine vertragliche Vereinbarung treffen. Darin werden folgende Punkte festgehalten:
Filmtitel
Musiktitel
Rechte, die der Verlag dem Filmproduzenten einräumt
Dauer der Musik im Film
Nutzungsbereiche
(Video, CD-Videos, Kino, Fernsehen, Satellit etc. – alle müssen einzeln aufgezählt werden!)
Räumliche Auswertung (Territorien)
Zeitliche Verwertungsdauer
Lizenzentgelt
Regelung über Gema, Veränderungen am Musikwerk etc.
Kosten
Was natürlich jeden interessiert sind die Beträge, die für eine solche Lizenzierung gezahlt werden müssen. Diese sind sehr stark vom individuellen Film, vom Wohlwollen des Plattenverlages und der Bekanntheit der Musik abhängig.
Handelt es sich um unbekannte Gruppen/Titel, bei denen sich der Plattenverlag eine gewisse PR-Wirkung durch den Film erhofft, fallen die Lizenzen eher niedrig aus. Sind es aber bekannte Musiknummern, so können leicht 15.000 bis 50.000 Euro für einen einzelnen Titel anfallen. Berüchtigt sind etwa „Satisfaction“ von den Stones oder „Wonderful World“ von Louis Armstrong.
Fazit
Wenn Sie also Ihren Film öffentlich im Kino oder anderweitig vertreiben wollen, sollten Sie solche Dinge frühzeitig klären. Denn ein Musiklizenz-Betrag von beispielsweise 25.000 Euro sollte in der Kalkulation enthalten sein, sonst erlebt der Produzent später böse Überraschungen.
Meistens ist es bezahlbarer und oft auch kreativer, die Musik für den Film neu produzieren zu lassen und vorab alle wichtigen Rechte direkt von Komponisten/Musikern zu erwerben.
Darüber hinaus gibt es vorproduzierte Musik speziell für Filme, deren Nutzungsrecht man für relativ niedrige Pauschalbeträge erwerben kann.
Für Seminaristen:
Wer es ganz genau wissen will, erfährt mehr im Seminar.