Jahrzehntelang waren Hubschrauberflüge und für Überflüge auch Kleinflugzeuge, die optimale Lösung für Flugaufnahmen. Was muss man bedenken, wenn man in und aus Hubschraubern heraus drehen möchte? Für reine Aufnahmen aus der Luft haben Drohnen den Hubschraubern längst den Rang abgelaufen. Das ist auch gut so, wenn man die Kosten (ca. 1000,- € pro Flugstunde) und die Umweltbelastung durch Hubschrauberflüge bedenkt.
Trotzdem kommt es auch heute immer wieder vor, dass man mit Hubschraubern dreht. Beispielsweise in Gegenden, wo Drohnenflüge aus Sicherheitsgründen eher verboten sind oder dort, wo die Reichweite der Fernbedienung schlicht zu gering ist, beispielsweise über dem offenen Meer etc. Mein erster Hubschrauberdreh war Mitte der Achtziger Jahre der Flug vom Flughafen Hamburg Fuhlsbüttel zu einer Forschungsplattform in der Nordsee in der Höhe von Schottland. Die Aufnahmen entstanden für eine Kindersendung der Nanuk-Film München und der Hubschrauberpilot war eine Legende in der Filmbranche, Claus Wasserthal. Seine große Erfahrung als Pilot nutzten zahlreiche Filmteams, darunter auch die Teams von Fernsehserien wie "Die Guldenburgs" oder das "Traumschiff".
Gegen den Lärm der Turbine bekommen alle, auch die Passagiere im Hubschrauber, Schallschutzhörer aufgesetzt. Im Hubschrauber geht es recht beengt zu, die Kapsel ist nicht allzu groß. Will man innen drehen, ist es hilfreich, wenn die Kamera und überhaupt das Equipment nicht allzu groß ist. Will man für einen Spielfilm eine Szene im Innern eines Hubschraubers spelen lassn, so wird man Dialoge mit ziemlicher Sicherheit nachsynchronisieren müssen. Es sei denn man dreht bei ausgeschalteter Turbine am Boden und tut nur so, als wenn der Hubschrauber fliegen würde.
Luftaufnahmen
Viele Aufgabenbereiche kann man, wie bereits erwähnt, preisgünstiger über Flugdrohnen lösen, manche von ihnen fliegen sogar autonom, aber für den, der aus unterschiedlichsten Gründen noch in einen echten Heli oder in ein Kleinflugzeug steigen möchte, hier ein paar Infos:
Flughöhen und Genehmigungen
In Deutschland gelten für Hubschrauber Mindestflughöhen: 300 Meter über Menschenansammlungen und 150 Meter über unbebautem Gelände. Bei Rettungsensätzen in Zusammenhang mit Unfällen und Katastrophen kann auch ein Flugverbot für Hubschrauber verhängt werden, um die Rettungsflüge nicht zu behindern. Dies soll auch verhindern, dass Fernsehteams für Nachrichtensendungen Hubschrauber mieten um damit Unfallorte zu filmen.
Leider gibt es schwarze Schafe in der Branche, die jenseits moralischer Grundsätze, ein Einzelfällen durch den Lärm und Luftdruck des Hubschraubers die Rettungsarbeiten am Boden massiv behindert haben.
Der Vorteil von Hubschrauberflug ist vor allem die bessere Positionierung, und man kann leichter durch Schrägflug direkt auf den Boden filmen und ist bei Wiederholungen auch schneller wieder in Position. Ganz wichtig bei der Vorbereitung: Sonnenstand mit einplanen! Die schönste Flugaufnahme ist daneben, wenn man dauernd mitten in die Sonne drehen muss.
Hubschrauber fliegen alles andere als ruhig und erst recht nicht leise. Es gibt diverse Aufhängungen und auch Schutzgehäuse, welche bei Außenanbringung die Kamera vor Wind und Regen schützen. Verbreitete Kamerasysteme sind u.a. Cineflex HD aber auch Wescam, Nose- und Tylermount.
Für die Belichtung ist es hilfreich, wenn die Kamera einen großen Dynamikumfang hat, außerdem sind UV und Polfilter mitzuführen. Für die ruhige Kamera sind Bildstabilisatoren wie Gimbals sehr nützlich.
Für hochwertige Filme, sowie Werbung ist eine professionelle Aufhängung zu empfehlen. Diese ist entweder unter dem Hubschrauber angebracht oder eingehängt an der Türe, die dann zum rausdrehen geöffnet werden muss. Steadicam geht auch, aber man sollte Ahnung haben von dem Gerät. Früher hat man auch schon mal aus kräftigen Gummibändern so eine Aufhängung improvisiert, das ging ebenfalls ziemlich gut. Wenn es sich um sehr totale Situationen handelt und der Pilot sein Handwerk versteht, kann man sogar von der Schulter noch gute Resultate erzielen.
Was die Genehmigung angeht, so war in Zeiten des kalten Krieges etwa bis 1990 tatsächlich die Freigabe für die Veröffentlichung von Luftbildaufnahmen erforderlich. Verboten bleiben Aufnahmen von militärischen Einrichtungen oder Atomkraftwerke. Wenn jetzt nicht eine Vielzahl von Gebäuden, sondern ein einzelnes Privathaus gefilmt wird, könnte auch die Verletzung von Privatsphäre reklamiert werden. Kompliziert ist auch die Rechtslage bei urheberrechtlich geschützten künstlerischen Gebäuden. Filmt man Personen aus der Luft, gilt wie am Boden das Persönlichkeitsrecht.