Beim Landgericht Berlin in der Littenstraße wurde am 27. September ein denkwürdiges Urteil gesprochen. Der Richter har der Drehbuchautorin eine „zusätzliche, dem Erfolg der Filme angemessene Beteiligung“ zugesprochen. Im Detail bedeutet das für Barefoot 51.026,59 Euro für „Keinohrhasen“ sowie für „Zweiohrküken“ auf 86.031,97 Euro. Doch auch Warner Bros. muss für die Nutzung der Filme zahlen: für „Keinohrhasen“ 26.907,09 Euro, für „Zweiohrküken“ 20.498,94 Euro. Und auch in Zukunft wird Anika Decker an den Bruttoerlösen der Filme beteiligt. Worum ging es?
Unterbezahlt
Die Autorin von "Keinohrhasen" (2007), Anika Decker klagt seit 2018 gegen Till Schweigers Firma Barefoot Films und die Warner Bros. Entertainment auf Nachvergütung. Sie hat für das Drehbuch zu dem Erfolgsfilm seinerzeit 17.500 Euro Drehbuchhonorar erhalten und später von Schweiger zusätzliche 32.500 als "Geschenk". Dies ist allerdings angesichts von Kinoeinspielergebnissen in Höhe von 70 Millionen Euro extrem wenig.
In der Filmbranche ist es wie in anderen Kreativbranchen auch,- im Fall eines kommerziellen Erfolgs geht der Löwenanteil des Gewinns nicht an die Kreativen, sondern an die Produktionen, die Verleiher, die Geldgeber, die zwar das Geld beschafft haben, aber nichts zum kreativen Teil beigetragen haben. Ja nach Standing der Kreativen schaffen es manche in ihre Verträge eine Gewinnbeteiligung zu platzieren, die allermeisten aber bekommen diese vertraglich festgeschriebene Beteiligung nicht zugestanden. Wer vielleicht am Anfang der Karriere steht, oder überhaupt froh ist, Arbeit zu haben und wieder ein Projekt verwirklichen zu können, lässt sich eher auf die "normalen" Verträge ein, in denen eine einmalige Vergütung für die kreative Tätigkeit vorgesehen ist.
Oftmals lassen sich Kreative, die am Anfang stehen, auch auf relativ niedrige Vergütungen ein, nur um einen Fuß in die Branche hinein zu bekommen und um beweisen zu können, welche Fähigkeiten sie besitzen. Da kann es durchaus vorkommen, dass Drehbücher so niedrig honoriert werden, dass die Autor*Innen davon nicht einmal die Miete und ihren Lebensunterhalt für die Dauer des Schreibprozesses finanzieren können. Der Lieblingssatz eines Produzenten eines Münchner Produzentenduos lautet "Betrachte es als Investment in Deine Karriere",- damit werden gerne auch unverschämt niedrige Honorare begründet.
Unfair wegen Risiken?
Sicherlich muss man sehen, dass Produktionsfirmen auch das Risiko tragen, dass Filme nicht erfolgreich sind, dass sie keine Gewinne oder vielleicht sogar Verluste einfahren. Aber dazu ist zu sagen, dass speziell in Deutschland so gut wie kein Produzent tatsächlich eigenes Geld in Filme investiert und riskiert, dieses zu verlieren. Im Gegenteil,- das System der Filmfinanzierung funktioniert dank Filmförderung, Fernsehbeteiligung und ggf. Verleihgarantie, so, dass Produzenten an jedem Film etwas verdienen (über Positionen wie "Handlungskosten" HUs sowie "Gewinn").
Produzent*Innen, die "ihr letztes Hemd opfern" um einen Film zu realisieren, gehören bis auf extrem seltene Ausnahmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz ins Reich der Legenden und Mythen. Ausnahme sind Produktionen, die massiv teurer wurden, da kann es in sehr seltenen Fällen dazu kommen, dass eine Produktionsfirma Konkurs anmelden muss. In diesen Fällen haftet die Frima aber nur mit ihrem als Stammkapital festgelegten GmbH- Anteil, vergleichsweise wenig im Vergleich zu möglichen Millionengewinnen im Kino und Weltvertriebsgeschäft.
Anspruch auf Nachvergütung
Tatsächlich regelt beispielsweise das Urhebergesetz in Deutschland (Fairnessparagraph / Paragraf 32a) für solche Fälle in denen die ursprüngliche Gage in einem großen Missverhältnis zum kommerziellen Erfolg steht, dass eine angemessene Nachvergütung zu zahlen ist. Dass allerdings nur wenige Kreative den Weg vor ein Gericht wagen, hängt natürlich damit zusammen, dass sie fürchten müssen, danach keine weitere Beschäftigung mehr zu bekommen. Redaktionen, Produktionsfirmen und Vertriebe möchten nur ungerne mit als "Unbequem" und "Streitbar" geltenden Kreativen zusammenarbeiten, es sei denn, sie sind spprominent, dass man an ihnen kaum vorbei kommt.
Deshalb werden solche Gerichtsverfahren von der ganzen Filmbranche besonders genau beobachtet. Und so bruft sich Drehbuchautorin Anika Decker im Fall von "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" genau auf diesen Fairnessparagraphen 32a. Eigentlich wären die nachgeforderten Beträge in solch einem einzelnen Fall für die Produktionsfirmen, die derart hohe Gewinne einstreichen konnten "Peanuts", doch wie so oft geht es um mehr. Man möchte keine Präzidenzfälle schaffen, die dann viele andere Kreative auf den Plan rufen, Honorare nachzufordern.
In einem ähnlichen Fall hatte Kameramann Jost Vacano die Bavaria verklagt, um eine angemessene Nachvergütung für seine Arbeit beim Erfolgsfilm "Das Boot" zu erzielen. Die Bavaria hat das Verfahren durch einige Instanzen hindurch 14 Jahre lang immer wieder verschleppt. Vacano hat aber jeweils Recht bekommen und die Beklagten sind darauf in Revision gegangen. Mitte Februar 22 wurde von den Beklagten die Bereitschaft erklärt, dem Kameramann von Seiten der Bavaria 270 000 Euro zuzüglich Zinsen und Umsatzsteuer und 192 000 Euro zuzüglich Zinsen und Umsatzsteuer von Seiten des Vertriebs Eurovideo zu bezahlen.
Mitte Februar 2022 hatten Anika Decker und ihr Anwalt schon mal einen Teilsieg errungen,- sie mussten Einsicht erhalten in die Unterlagen über die Einnahmen zu den beiden Filmen. Nun also ist das Verfahren im Fall Decker vs. Schweiger und Warner Bros. zugunsten der Drehbuchautorin entschieden worden.