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Zensur hat von Beginn der Filmgeschichte stattgefunden. Heute sind ihre Methoden feiner und weniger erkennbar, doch sie hat nie aufgehört...

 

Als sich das neue Medium Film Ende des 19. Jahrhunderts aufmachte, den Gesichtskreis der Menschen zu erweitern, waren schnell auch Kritiker zur Stelle und warnten vor der grenzenlosen Befriedigung der Schaulust. Die Sorge, das Publikum könne die Wirklichkeit mehr und mehr vergessen und sich in Illusionswelten verlieren, ließ sogar bei Intellektuellen, wie Kurt Tucholsky, den Ruf nach Filmzensur laut werden.

 

Verderbnis der Sitten und Trübung des Wirklichkeitssinns

Während zu Anfang der Filmära die örtlichen Polizisten nach Gusto während der Erstaufführung am Ort entschieden, ob Ruhe, Sicherheit und Ordnung eingehalten wurden, erforderte die rasche Verbreitung des neuen Mediums schon bald überregionale Lösungen.

 

Geburtsstunde der Vorzensur

1906 war in Deutschland die Geburtsstunde der Vorzensur. Filmproduzenten mussten ihr Filmwerk der zentralen Polizeibehörde vorlegen und erhielten für den Film nach genehmigter Abnahme eine Zensurkarte. Bereits 1912 gab es in Berlin, Hamburg und München Zensurbehörden. Ab 1920 wurden alle Filme zentral in Berlin oder München zensiert. Der Klassiker „Im Westen nichts Neues“ von Lewis Milestone etwa wurde Ende 1930 auf diese Weise in Deutschland verboten.

 

Verschärfung des Zensurgesetzes

1934 wurde das Zensurgesetz unter den Nazis verschärft und erlaubte das Verbot eines Filmes zu jedem Zeitpunkt, auch wenn der Film bereits erfolgreich mit Zensurkarte in den Kinos lief. Natürlich war die Zensur keine deutsche Erfindung, es gab und gibt sie in vielen Ländern. Insbesondere totalitäre Regime nahmen bereits in der Entstehungsphase von Filmen massiv Einfluss auf die Inhalte. Nach 1945 verboten die Alliierten sämtliche deutschen Filme und gaben nach eingehender Prüfung einige als harmlos eingestufte Titel frei.

 

Verbot der Zensur

Das Grundgesetz der neu gegründeten Bundesrepublik verbot die Zensur. Gleichzeitig wurde 1949 jedoch die „Freiwillige Selbstkontrolle“ (FSK), mit Sitz im Wiesbadener Schloss Biebrich, ins Leben gerufen, die bis heute die Altersfreigabe von Filmen im Kino regelt. Die Idee der Verbände der Filmwirtschaft war es, jede Art von nationalsozialistischen Relikten aus den Kinos fernzuhalten, den Jugendschutz bundeseinheitlich zu gewährleisten und auf diese Weise das Eingreifen des Staates überflüssig zu machen. Die unterschiedlichen Einstufungen lauten: „freigegeben ab 6 Jahren“, „ab 12 Jahren“, „ab 16 Jahren“ und (bis 1972) „ab 18 Jahren“. Die wichtigste Aufgabe der FSK ist es, zu verhindern, dass Kinder durch Filme psychischen Schaden erleiden. Problematisch ist, dass jeder Film, der nicht der FSK vorgelegt wurde (z. B. aus finanziellen Gründen), automatisch als Erwachsenenfilm gilt. Auf diese Weise können selbst nachgewiesene Kinderfilme nicht öffentlich für Kinder aufgeführt werden.

 

Aktuell

 

Zensur hat viele Gesichter, unterschiedliche Anfänge und Auswirkungen. Im Grunde beginnt sie natürlich in den Köpfen der Schöpfer von Filmwerken, bei den Autoren, den Regisseuren, den Produzenten. Ihr Verständnis von erfolgversprechenden Faktoren, ihr Wissen um die Grenzen der Altersfreigaben und lokale Empfindlichkeiten haben bereits, bevor auch nur ein einziger Meter Film belichtet ist, gravierenden Einfluss auf das Filmwerk. Das Wissen um die Zensur bereits fertiggestellter Filme hat immer auch Rückwirkungen auf die künftigen Produktionen.

In Deutschland prüft die FSK auch die Freigabe von Filmträgern (wie DVDs oder Blu-rays) nach dem sogenannten Jugendschutzgesetz (JuSchG) (ehemals: Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG)). Was das Fernsehen angeht, so dürfen Filme, die nur für Erwachsene freigegeben sind, nur zwischen 23:00 und 6:00 Uhr ausgestrahlt werden. Über Ausnahmen entscheiden die Landesmedienanstalten unter Berücksichtigung der FSK sowie der von den privaten Rundfunksendern geschaffene „Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen“ (FSF).

Darüber hinaus gibt es die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) (ehemals: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS), welche allerdings nicht von selbst, sondern nur auf Antrag tätig wird. Sie prüft eingereichte Indizierungsanträge (Gremium aus Pädagogen, Kirchenvertretern, Vertretern der Filmverbände) und indiziert die Filme nach Prüfung. Die Indizierung bedeutet: Ein Film darf nicht an öffentlich zugänglichen Orten ausgestellt, gezeigt oder beworben werden.

Neben den üblichen Verdächtigen sind sinnvollerweise auch rechtsgerichtete Inhalte im Visier der Bundesprüfstelle. Die so genannte BPjM-Liste, auf der sich übrigens auch zigfach ausgestrahlte Niedrigstniveau-Schinken wie die „Schulmädchenreporte“ oder „Liebesgrüße aus der Lederhose“ finden, war längere Zeit auch online zugänglich. Nur in Videotheken und Kinos, die Jugendlichen keinen Zutritt gewähren, darf der Film dann gezeigt oder angeboten werden. Diese Indizierung trifft für alle Pornofilme und zahlreiche Horror-, Action- und Easternfilme zu.

 

Lokale Empfindlichkeiten

In den USA etwa wurden durch die Zensurbehörde (MPAA) zahlreiche Filme, die in Europa für Jugendliche freigegeben wurden, als XX oder – wie es seit einigen Jahren heißt – NC-17 eingestuft und damit von einer breiten Kinoverwertung ausgenommen. Während Gewaltszenen oder sogar Splatterfilme den Amerikanern weniger Kopfzerbrechen bereiten, haben sie stets hochsensible Antennen für jede Art der körperlichen Liebe, gemeinhin auch SEX genannt. Filmwerke wie Bertoluccis „Der letzte Tango in Paris“ wurden in den USA mit diesem Prädikat belegt oder heftig verstümmelt. „Das Fenster zum Hof“ oder „Uhrwerk Orange“ mussten unter dem Druck der Zensoren für die US-Distribution geschnitten werden.

Da die großen US-Verleihe auf eine möglichst breite Verwertbarkeit abzielen, haben sie auch keine Probleme damit, Filme mit bis zu 100 Kürzungen zu verstümmeln, um wenigstens ein R-Rating (Kinder bis 12 nur in Begleitung Erwachsener) zu bekommen. In neuerer Zeit wurden auch moderne Compositing-Programme genutzt, um etwa Stanley Kubriks „Eyes Wide Shut“ amerikatauglich zu machen. In Deutschland ist Sex eher toleriert, hier ist die Zensurschwelle dafür bei Gewaltdarstellung niedriger angesetzt. Insbesondere die Privatsender greifen gerne ungeniert zur Schere, um Filme, die im Kino klaren Altersvorgaben unterliegen, doch noch per Ausnahmegenehmigung ins Hauptprogramm (Primetime) zu drücken.

 

Irrtümer

Manchmal kommt es auch vor, dass Filme, die eigentlich indiziert sind, versehentlich ganz offen gezeigt werden. So hat etwa der Deutsch-Französiche Kulturkanal arte im Januar 2022 einen Zombiefilm vorbei an allen Jugendschutzbestimmungen versehentlich ungekürzt im Programm gezeigt. Der amerikanischen Horrorklassiker »Zombie 2 – das letzte Kapitel« von George A. Romero (1985) hätte in dieser Fassung nie gezeigt werden dürfen. Das Versehen geschah auch, weil arte in Deutschland und Frankreich unterschiedliche Regelungen berücksichtigen muss. In Deutschland ist der Film von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz indiziert, was bedeutet, dass seine Aufführung in Deutschland, nicht erlaubt ist. In Frankreich aber, ist es erlaubt, den Film zu zeigen.

 

Zensur macht sexy

Was die Zensoren bei ihrem Bemühen allerdings nicht verhindern können: Viele, selbst wirklich schlecht gemachte Filme, erhalten durch das Verbot eine unverdiente Attraktivität. Diverse Websites beschäftigen sich mit nichts anderem als Kürzungen oder Verboten.

Es gibt mit Sicherheit Bedarf, vor allem Minderjährige vor bestimmten Inhalten zu schützen. Gewaltverherrlichung, Menschenverachtung oder Pornografie sind einfach ungeeignet für kindliche Wahrnehmung. Auch im Kino ist ein Schutz von Kindern und Jugendlichen wichtig. Ob aber Automatismen, die selbst Kinderfilme, die nicht der FSK vorgelegt wurden (so etwas kostet ca. 2.000 bis 2.500 Euro) zu Erwachsenenfilmen stempeln, sinnvoll sind, bleibt dahingestellt.

Kino hat, wie die meisten Kunstformen, stets auch mit Tabubrüchen gearbeitet. Dali, Bunuel, sie alle wollten visuelle und moralische Grenzen erweitern. Wovor soll das Publikum geschützt werden? Welches sind die heutigen Tabus? Sind Filme in denen z. B. Suizid oder Sterbehilfe nicht moralisch geächtet werden, bereits zensurbedürftig? Die Verstümmelung von anerkannten Werken der Filmkunst, je nach lokalen Eigenheiten, hat schon viele Filme einen Teil ihrer Gestalt gekostet. Auch die Zensur im Vorfeld, in den Herzen der Autoren und Regisseure, hat dazu beigetragen, Film immer mehr zur Ware werden zu lassen.

 

Das Internet hat all diese Fragen nach dem Zugänglich-Machen und Altersfreigaben längst auf eine ganz andere Stufe gehoben. Doch das ist noch mal eine ganz andere Geschichte...

 

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