Die US-Kartellbehörde FTC hat mit Youtube eine Strafe von 170 Millionen USD vereinbart, weil der Konzern Daten über die Nutzer von Kinderkanälen gesammelt hat. Die Amerikaner schauen oft irritiert auf die strengeren Europäischen Gesetze, was den Datenschutz des Einzelnen angeht. Zumindest was den Schutz von Kindern angeht, so gibt es in den USA ein Gesetz, welches das Erheben von Daten von Kindern ohne Einwilligung der Eltern verbietet. Dieses Gesetz gibt es bereits seit Ende des letzten Jahrhunderts und seit 2003 gilt es auch für Cookies.
Kinderdaten zur Verkaufsförderung
Genau mit denen nämlich hat Youtube Daten über die Nutzer seiner Kinderkanäle gesammelt und wurde deshalb von der New Yorker Staatsanwaltschaft angeklagt. Das Geschäftsmodell von YouTube beruht zu einem großen Teil auf dem Verkauf von Daten und natürlich sind Kinder insbesondere in den Industrienationen starke Kunden, selbst wenn es die Eltern sind, die die gewünschten Dinge dann letztlich kaufen uind bezahlen müssen.
Laut einer Studie aus dem Jahre 2019 haben Kinder (zwischen vier und dreizehn Jahren) alleine in Deutschland durch Taschengeld und Geldgeschenke über drei Milliarden Euro an Kaufkraft zur Verfügung. Das Geld fließt unter Anderem in alles, was mit Tüfteln, Basteln und Spielen zusammenhängt, in Technik, Bekleidung, sowie Medieninhalte wie Filme, Games, Musik und Zeitschriften. Da ist es kaum verwunderlich, wenn Konzerne ihre Marketing-Bemühungen möglichst gezielt einsetzen wollen. Deshalb wollen sie Daten auch über Kinder und Jugendliche erhalten und genau das eben ist ohne Einwilligung illegal.
Vor einer Verurteilung mit unabsehbaren Folgen, einigte man sich in einem Vergleich auf die Zahlung der Strafsumme in Höhe von 170 Millionen US Dollar. Mit diesem Verstoß steht Youtube nicht alleine da. Bereits Monate vorher musste TikTok, ein Chinesisches Videoportal, spezialisiert auf Playback Musikvideos, aus ähnlichen Gründen bereits eine Millionenstrafe bezahlen. Bereits 2011 wurde die Firma Playdom, die zum Disney Konzern gehört, zu einer Geldstrafe von drei Millionen US-Dollar verurteilt, weil sie auf ihren diversen Spiele-Webseiten die Kinder aufforderte, bei der Anmeldung ihren Namen, E-Mail-Adresse, Wohnort und Instant-Messenger-Kennung anzugeben.
Spitze des Eisbergs
Man darf sich da nichts vormachen, es gibt zahlreiche, speziell bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebte Spiele-Apps, die deutlich mehr Freigaben für die Installation verlangen, als für das reine Spiel erforderlich wäre und auch viele Daten übertragen, die nicht nötig wären. Dazu gehört auch die Geräte-ID durch welche die Informationen, welche die App heimlich weiter gibt, personalisierbar sind. Einige dieser Apps verbinden sich automatisch mit Werbenetzwerken.
Die europäische Datenschutzverordnung DSGVO regelt in Art. 8 auch die Kinderdaten. Hier wird klar festgelegt, dass ein Jugendlicher ab dem 16. Lebensjahr selbst der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zustimmen kann. Ist der Jugendliche bzw. das Kind unter 16 Jahren, so müssen die Eltern der Verarbeitung personenbezogener Daten zustimmen. Man darf und sollte sich also nicht alles gefallen lassen, selbst wenn die Täter riesige scheinbar übermächtige Medienkonzerne sind.