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Urteil zum Filmförderungsgesetz

 

UCI (United Cinemas International) ist eines der größten Kinounternehmen weltweit und klagt schon seit Jahren gegen die deutsche Filmförderung. Am 28. Januar 2014 nun wurde in Karlsruhe vom zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 8. Oktober 2013 ein Urteil gesprochen.

 

Das Wichtigste vorab: Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage von UCI abgewiesen, wodurch die finanzielle Basis der FFA auch künftig gesichert ist.

 

Worum ging es in dem Prozess?

Hintergrund ist, dass Kinobetreiber für jede verkaufte Eintrittskarte drei Prozent der Einnahmen an die Filmförderungsanstalt (FFA) abführen, welche hauptsächlich der Produktion deutscher Filme zugute kommen.

 

Da die UCI, die nach eigenen Angaben vorwiegend amerikanische Blockbuster spielen und keinerlei Interesse an einer Förderung des deutschen Filmes hat, nach amerikanischem Prinzip wirtschaftlich denkt und handelt, möchte sie diese Abgaben in Zukunft nicht mehr tätigen, um den eigenen Gewinn zu maximieren. 

 

Um dies durchzusetzen haben UCI Anwälte diverse Argumente vorgetragen, unter anderem, dass kulturelle Förderung nicht Bundessache, sondern Ländersache sei, die FFA ist aber eine bundesweite Einrichtung.

 

Was steckt dahinter?

Allerdings wird von den Amerikanern der Unterschied des deutschen zum amerikanischen Kino-Geschäft aus den Augen gelassen. Im Gegensatz zur USA haben die deutschen Produzenten bei Weitem nicht die finanziellen Mittel und können vergleichsweise  nicht so großzügig mit der Erfolgsquote umgehen.

 

Zudem gibt es einen großen Unterschied im Hinblick auf das Kino Publikum. Während in den USA ein Film aufgrund der Milliarden Zuschauer leicht finanziert werden kann, wird in Deutschland um jeden Kinobesucher hart gekämpft. Der deutsche Sprachraum ist viel zu klein um in der kurzen Zeit, die heute einem kleinen Independent-Film im Kino eingeräumt wird, ausreichend Gelder zu generieren.

 

Vergleicht man die Situation in Deutschland mit den Nachbarländern, so glänzt vor allem Frankreich mit einer deutlich höheren Kinoabgabe in Höhe von 11 %. Hier zahlen auch nicht nur die Kinobetreiber und Fernsehanstalten sondern auch die Filmexporteure, die in Deutschland bisher von diesen Abgaben verschont geblieben sind. Letzteres wird ebenfalls von UCI beanstandet.

 

Verlust an Kinokultur?

Die meisten Branchenvertreter, also die Vorsitzenden der verschiedenen Verbände haben sich unisono dahingehend geäußert, dass ein Wegfall der Kinoabgabe zu einem Zusammenbrechen der Filmkultur führen würde. Diese Aussage zumindest muss man differenzierter betrachten. Von der FFA die durch einen Wegfall betroffen wäre, werden mehrheitlich größere, teurere Produktionen gefördert, Filme, die häufig auch an der Kinokasse Gewinne machen. 

 

Die Behauptung, dass dieser Teil der Filmkultur dann gänzlich weggefallen wäre, sollte man überprüfen. Man kann davon ausgehen, dass Schweiger, Schweighöfer und Co auch ohne diese Unterstüzung weiterhin Filme gemacht hätten. Sicherlich wird von der FFA ein gewisser, vergleichsweise aber nicht so großer Anteil auch kleinerer deutscher Filme gefördert, doch die wirklich kleinen, unabhängigen Produktionen werden eher von den Länderförderungen oder dem BMI und dem Kuratorium junger deutscher Film unterstützt. Zumindest für die ändert das Urteil letztlich nicht viel.

 

Das Urteil

Obwohl genau dieses Thema bereits 2009 im Bundesverfassungsgericht behandelt wurde und die Klage der UCI erfolglos war, versuchte das Kinounternehmen nun noch einmal sein Glück.

 

Die UCI argumentierte immer wieder mit der Tatsache, dass Kulturförderung Ländersache sei und sie an der Förderung deutscher Filme kein wirtschaftliches Interesse haben.

Doch hat es nicht etwas mit Solidarität, Kultur und der Geschichte zu tun, Deutschland weiterhin die Produktion eigener Filme zu ermöglichen? Ist es legitim Deutschland die Möglichkeit zu nehmen, ihre eigene Kultur mit ihren Menschen und Geschichten auf der Leinwand zu produzieren?

 

Die Bundesverfassungsrichter argumentieren in ihrem Urteil vor allem auch damit, dass gerade im Jahr 2004, als der Streit zwischen UCI und der FFA begann, der Anteil deutscher Filme im Kino 23,8 % betrug, also eine Größe hatte bei der man nicht sagen kann, dass die Kinobetreiber kein wirtschaftliches Interesse am deutschen Film hätten.

 

Vielleicht hat der Prozess dennoch eine gewisse Nachdenklichkeit eingeleitet, auch darüber, weshalb in den deutschen Fördersystemen die Fernsehsender so eine unglaublich große Entscheidungsmacht bekommen haben. In anderen Ländern wäre eine solche Machtfülle ausgerechnet für das Fernesehen, undenkbar.

 

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