Low-Budget: Mehr Film als Geld
Viele Filme entstehen, obwohl viel zu wenig Geld für die Produktion zur Verfügung steht. Engagement, der Wunsch ein gutes Projekt zu beleben oder oft auch Freundschaft bewegen immer wieder ganze Teams dazu, ohne Bezahlung oder für nur wenig Geld an einem Dreh mitzuwirken.
Um vertraglich zu regeln, dass all diese un(ter)bezahlten Mitarbeiter wenigstens im Falle eines finanziellen Filmerfolges daran Anteil haben, denn dies ist überhaupt nicht selbstverständlich, legt man im Vertrag fest, welcher Betrag auf mögliche Produzenten-Nettogewinne zurückgestellt wird.
Rückstellung ist ein bedingter Verzicht auf Gehalt
Unter der Bedingung des gegebenen Budgets beim Herstellen des Filmes verzichtet man auf einen Teil (z. B. 25 %, 50 %, oder 100 %) der Gage, bekommt das Geld aber nachträglich, falls der Film ein finanzieller Erfolg wird.
Wie groß sind die Chancen, dieses Geld später einmal zu erhalten?
Es ist ein offenes Geheimnis, dass in Deutschland nur wenige Filme und noch weniger Low-Budget-Filme, nachträglich zu finanziellen Erfolgen werden. Jeder, der einen Rückstellungsvertrag unterschreibt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er/sie die zurückgestellte Gage vielleicht nie erhalten wird. Es gibt auch Beispiele, in denen ein Low-Budget Film sehr erfolgreich war und seinen Regisseur weltbekannt gemacht hat und trotzdem keine nachträglichen Zahlungen erfolgt sind, das Thema ist also schwirig.
Selbst wenn ein Film an der Kinokasse einen gewissen Erfolg hat, verdienen die Kinobetreiber und Filmverleiher nach Abzug der zumeist mächtigen Verleih-Vorkosten (für Kopien, Plakate, Werbung etc.) häufig am meisten. Erst von dem verbleibenden Rest sowie Erlösen aus Lizenzverkäufen kann der Produzent dann die kalkulierten Honorarrückstellungen und Budget-Überschreitungen bezahlen, bevor die Darlehen (an die meisten Filmförderungen) zurückgezahlt werden müssen.
Warum sind Rückstellungsverträge auch für die Mitarbeiter wichtig?
Andererseits bedeutet die vertraglich fixierte Rückstellung auch, dass die Arbeit des Mitarbeiters von Ihrer Bedeutung für das Projekt und auch wirtschaftlich richtig bewertet wird, aber eben das Budget fehlt, um diesen Wert voll auszahlen zu können.
Es gibt in der Branche einige Geschichten, wo derartige Projekte (einige Filmtitel sind sogar ziemlich bekannt) im Nachhinein gut verwertet und verkauft werden konnten und die beim Dreh unbezahlten Mitarbeiter trotzdem kein Geld nachgezahlt bekamen. Mündliche Zusagen sind leider nur selten verbindlich. Deshalb ist ein Rückstellungsvertrag eine sinnvolle Sache, auch für den Produzenten, der seine Glaubwürdigkeit erhalten will.
Fairerweise sollte man vielleicht erwähnen, dass es für viele Produzenten den Begriff unterbezahlt oder unter Tarif (von der Gewerkschaft Verdi mit den Produzentenverbänden und Fernsehanstalten ausgehandelt) gar nicht gibt. Sie zahlen einfach so wenig wie möglich und haben im Gegensatz zum „Low-Budget“-Produzenten mit seinen Rückstellungs-Verträgen nicht einmal ein Bewusstsein für die Höhe der gezahlten Löhne.
Für Seminaristen „Produktion“:
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