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Gates am Flughafen

Viele Akkus schaffen es nicht einmal bis zu den Gates...

 

Die Meldungen über brennende Handy und explodierende Kleingeräte sind seltener geworden, fast scheint es, als habe die Industrie die Probleme, die es anfänglich mit Lithium-Ion Akkus gab, in den Griff gekriegt.
Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Die Technik ist nach wie vor komplex, und die Sensoren, welche den Ladegeräten den Zustand der Akkus melden, können auch kaputt gehen. Außerdem bergen die modernen Akkus so viel Energie in sich, dass ein Kurzschluss durchaus Feuer verursachen kann.

Grundsätzlich ist ein Li-on-Akku im Normalzustand nicht gefährlich. Doch er wird zu einer Bedrohung, wenn er überhitzt. Und zum Überhitzen können diverse Ursachen führen, die man meist gar nicht auf dem Schirm hat. Bereits leichte innere Beschädigungen beim Akku, etwa durch Herunterfallen oder durch fehlerhafte Schaltkreise (schlechte Nachbauten, welche die OEM Qualitätsstandards nicht erfüllen) können zu dieser Reaktion führen.

Wenn Li-Ionen Akkus überhitzen, geraten sie einen instabilen Zustand, eine Art thermischen Ausnahmezustand. Dabei entsteht eine schnelle, unkontrollierte chemische Reaktion die zur Überhitzung, Rauchentwicklung, Flammen oder sogar explodierenden Teilen mit heißem Säuregel führen kann.

Kurzum, vor allem die Fluggesellschaften haben Lithium Ionen Akkus auf dem Radar. Kein Wunder, man geht davon aus, dass ein durchschnittlicher Passagier ungefähr vier Li-Ionen Akku Geräte mit an Bord eines Flugzeuges nimmt. Multipliziert mit der Anzahl der Fluggäste ist das eine ganze Menge.

Das hat für Drehs im Ausland für die man eigenes Equipment mitführt, erhebliche Konsequenzen. Während wir es hierzulande gewöhnt sind, für einen professionellen Dreh zu jedem Gerät drei, vier Akkus mitzuführen, um einen Drehtag zu überstehen, werden wir spätestens bei der Sicherheitskontrolle am Airport ausgebremst.

 

Flugzeugkabine

Ins innere der Kabine dürfen Akkus nur mit Einschränkungen

 

Und wer meint, er könne sich all dem entziehen, indem er die Akkus einfach im Koffer mitführt, der kann sich schon mal seelisch darauf einstellen, dass die Akkus ähnlich wie teures Parfüm im Handgepäck vom Zoll ordnungsgemäß entsorgt werden.

Die Sicherheitsbestimmungen der IATA betrachten die niedlichen kleinen Akkus, die unseren Kameras und Soundrekordern Durchhaltevermögen verleihen, nämlich als Gefahrengut. Und davon darf man nur sehr kleine Mengen mitführen. Mit Amateurkameras werden Sie keine Schwierigkeiten bekommen, die Akkus haben vermutlich eine viel zu kleine Leistung um als gefährlich eingestuft zu werden. Nur zur Orientierung: Ein großer NP 1 Akku mit 4,8 Ah, also deutlich mehr als ein DSLR oder Handycam Akku hat ca. 71 Wh.

Grundsätzlich gilt für alle Akkus, die man transportiert: Die Kontakte sollten isoliert werden, um Kurzschlüsse zu verhindern, neben Isolierband helfen hier auch Plastiktüten zum einpacken. Alternativ kann man sie auch in der Originalverpackung transportieren. Es gibt auch eigens Plastikboxen in denen man Akkus aufbewahren kann.

 

Ohne besondere Genehmigung

Flughafen Leute 2000

 

Kleine Akkus bis 100 Wh dürfen, wenn sie sich im Gerät befinden oder gar fest verbaut sind, sowohl im Handgepäck als auch im Koffer mitgeführt werden und ihre Zahl beschränkt sich dadurch automatisch auf ein Stück.

Sind die gleichen Akkus bis 100Wh einzeln, so dürfen sie, u.U. auch mehrere, jedoch nur im im Handgepäck mitgenommen werden. Die genaue Menge ist nicht genau definiert,- den normalen privaten Bedarf soll die Menge nicht übersteigen. Also vereinfach ausgedrückt, man darf kleine Elektrogreräte samt dem Akku und einem Ersatzakku mitführen, so lange die Akkus klein sind. Die IATA formuliert das so:

"Erlaubt sind im Gepäck sowie im Handgepäck Geräte der Unterhaltungs- und Haushaltelektronik, wie Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Tablet PCs, wenn sie zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden (siehe 2.3.5.9). Lithium- Metall-Batterien dürfen einen Lithium-Metall-Gehalt von höchstens 2 g und Lithium-Ionen-Batterien dürfen eine Nennenergie in Wattstunden von höchstens 100 Wh haben. Geräte im aufgegebenen Gepäck müssen komplett ausgeschaltet und vor Beschädigung geschützt sein. Jede Person darf höchstens 15 tragbare elektronische Geräte (PED) mitführen."

Bei manchen Airlines gilt die Regel, dass 2 Ersatzakkus pro Person zulässig sind.

Power-Banks sind auf ein Stück pro Person beschränkt. Sie dürfen nur im Handgepäck befördert werden. Einzelne AA oder AAA Alcaline Batterien, die gar kein Lithium enthalten, dürfen ebenfalls nur im Handgepäck mitgeführt werden. Hier ist die Zahl auf 20 begrenzt und sie müssen kurzschlussicher (Kontakte abgeklebt oder eigene Box) aufbewahrt werden. Falls man alleine fliegt, sind also die Limits recht eng. Fliegt man zu mehreren, sollte man die Akkus, natürlich innerhalb der IATA Vorschriften, auf die einzelnen Personen verteilen.

 

Mit Genehmigung

Sind die Akkus größer, bis maximal 160 Wh, und sind fest im Gerät, so kann man bei manchen Airlines ein Stück mit Erlaubnis der Fluglinie sowohl im Koffer als auch im Handgepäck mitführen. Andere Airlines bestehen darauf dass sämtliche Li-Ionen Akkus im Handgepäck mitgeführt werden. Oft gilt die Regel: Ein Akku im Gerät und ein Ersatzakku sind erlaubt.

Auch die Anzahl einzelner Alcaline Ersatzbatterien kann durch die Fluggesellschaft auf Antrag erhöht werden. Hierbei ist eine gewisse Bearbeitungszeit zu beachten, mehrere Tage Vorlauf vor dem Abflug sollte man gier einplanen.

 

Vorsicht Gefahrengut

Akkus über 160 Wh müssen nach besonderen Sicherheitsvorschriften und Anmeldung als Gefahrengut transportiert werden.

All das kann von etwas bürokratischer veranlagten Beamten auch abgelehnt werden, manchmal hilft es, wenn man die zugehörige Herstellerbestätigung mitführt, dass das Gerät den IATA Vorschriften genügt. Die Kurzform dieser Vorschriften findet man hier:

https://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Documents/DGR-59-DE-2.3a.pdf

Am Besten, Sie sprechen rechtzeitig vor dem Flug mit Ihrer Fluggesellschaft, damit es beim Abflug keine bösen Überraschungen gibt. Diese kann im Zweifel auch Sondergenehmigungen ausstellen.

 

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