Cooler Codec, uncoole Rechtslage
Noch wird nur an wenigen Stellen darüber nachgedacht, ein Skandal von noch nicht absehbaren Ausmaßen droht die Verwendung des allseits beliebten Codecs zu werden. Wer mit HD arbeitet, kommt kaum um diesen Codec herum, H.264 heißt er, oder auch gerne MPEG-4 AVC oder Quicktime (ab Version 7) genannt. Er kann die umfangreichen Datenmengen, die bei digitaler Aufzeichnung in HD anfallen, sehr effizient zusammenschrumpfen, ohne dass einem die herben Verluste allzu sehr auffallen. Ganz gleich, ob man mit hochwertigen Videokameras in HD dreht oder mit den beliebten SLR-Fotoapparaten mit Videofunktion: Die meisten benutzen H.264 zum Aufzeichnen der Videodateien. Und alle User, ganz gleich, ob Amateure, Semiprofis oder professionell, arbeiten reichlich mit dem Codec, schließlich sind nicht HD-Produktionen bei den Fernsehsendern inzwischen so gut wie unverkäuflich geworden.
Was uns aber die Hersteller von Soft- und Hardware verschwiegen oder zumindest in den Bereich des Kleingedruckten verschoben haben, ist der Umstand, dass man für die Nutzung dieses Codecs Nutzungsrechte besitzen muss, welche die Hersteller oft gar nicht eingeholt haben.
Spielregeln einseitig verändert
Ende 2010 endet die sogenannte Einführungsphase von H.264. Nur in diesem "first term of the License" ist die Verwendung des Codecs für alle Anwender kostenlos. Das ändert sich ab Januar 2011. Im Fall von Blue-Ray-Playern ist die Lage relativ einfach, da entrichten die Gerätehersteller für jeden Player 20 US Cent pro Gerät und die Sache ist erledigt. Videoportale, welche Videos mit dem Codec anbieten und mehr als 100.000 User haben, zahlen pauschal 10.000 USD.
Deutlich komplizierter gestaltet es sich aber bei der Aufnahmeseite, wo diverse Kamerahersteller einen rechtsunsicheren Raum geschaffen haben, indem sie die kommerzielle Nutzung des Codecs mal eben ausschließen. So wird in den AGB zu Sonys NEX-3, NEX-5, HXR-NX5E oder auch zu FinalCut Pro lediglich eine private Nutzung dieses Codecs gestattet. Doch auch bei den anderen Kameraherstellern wie Panasonic finden sich ähnliche Passagen, in denen ausschließlich private Nutzung lizensiert wird. Theoretisch ist damit für jede kommerzielle Nutzung von AVC, sei es zum Aufzeichnen oder zum Bearbeiten, Schneiden etc. der lizenzrechtlichen Genehmigung durch den Lizenzgeber, im Fall von H264, die MPEG LA, erforderlich. Auch wenn diese derzeit unter bestimmten Umständen (z. B. kostenfreier Zugang für Zuschauer) vielleicht noch gebührenfrei erteilt wird, so kann sich die Situation jederzeit ändern.
Monopoli
Besonders fragwürdig an dieser ganzen Rechtslage ist, dass diverse Kameras ja gar keinen alternativen Codec anbieten und man gezwungen ist, bei kommerzieller Verwendung die Lizenz zu erwerben. Da haben sich die Hersteller der Geräte das Leben sehr einfach gemacht. Einerseits bewerben und verkaufen sie die Kameras mit bzw. wegen der professionellen Arbeitsmöglichkeiten, andererseits tun sie so, als würden die Anwender locker viele Tausender für solche Kameras hinlegen, um lediglich private Homevideos zu drehen! Man darf gespannt sein, wann erste Prozesse auf Produktionsfirmen und Freelancer zukommen.
Bezogen auf die Filmgeschichte müsste man sich mal vorstellen, wie es gewesen wäre, wenn man jahrelang Filme auf chemisch analogem Filmmaterial gedreht hätte und plötzlich kämen Firmen wie Agfa (die den einstreifigen Farbfilm erfunden haben) oder Kodak (die ihn verbessert und massentauglich gemacht haben) und würden Lizenzzahlungen von den Filmherstellern einfordern, die damit Filmwerke produziert haben. Oder die Hersteller von Objektiven verlangten im Nachhinein Gebühren für die Durchleitung von Licht durch ihre Linsen für professionelle Zwecke. Ein Unding! Bis zu einer Klärung dieser ungelösten Fragen sollten professionelle Anwender mindestens in den Produkten, die sie ausliefern, den Codec vermeiden (z. B. Quicktime oder MPEG 4). Inwieweit man rekonstruieren kann, mit welchem Codec die Aufnahmen entstanden, steht auf einem anderen Blatt.