Die Neuverfilmung als solche
Ob „Ocean‘s Eleven“ (USA 2001) oder „Vanilla Sky“ (USA 2001), im Kino werden mit hoher Regelmäßigkeit Filme aufgeführt, die es bereits schon einmal gab. Eigentlich merkwürdig, dass Neuverfilmungen (Remakes) fast ausschließlich in Amerika produziert werden. „Noch einmal machen“ ist das Motto, unter dem entweder ältere Filmerfolge oder nicht amerikanische Erfolgsfilme für eine neue Verwertung neu aufgelegt werden. In jedem Fall wird der Erfolg des Vorbilds als Produktions-Voraussetzung betrachtet.
Die amerikanischen Produzenten rechnen mit einem zweiten Erfolg, wenn man nur aktuelle amerikanische Stars in der gleichen, bereits früher erfolgreichen Geschichte platziert. Seltsamerweise bleiben die ursprünglichen Vorblider meist stärker in Erinnerung.
Alles wird besser?
Dabei gäbe es durchaus unzählige Filme mit guten Ansätzen aber fehlerhafter Umsetzung, die durch eine Neuverfilmung deutlich verbessert, ja zu Erfolgen werden könnten. In diesem Fall hätten die Neuverfilmungen eine reale Chance, besser zu werden als die Vorbilder. Doch dieser Fall tritt praktisch nicht auf. Die amerikanischen Produzenten sind schließlich keine Dramaturgen, welche die Stärken und Schwächen vorhandener Filme abklopfen, sondern Geschäftsleute, die sich an den Einnahmen der Filme orientieren.
Stattdessen werden herausragende, nahezu perfekte Filme nochmals verfilmt, wodurch die Möglichkeiten für Verbesserungen weniger auf das Handwerk als vielmehr auf die spätere Vermarktung reduziert werden. Schlimmer noch, in vielen Fällen sind die Vorbilder trotz kleinerer Budgets den teuren Neuverfilmungen qualitativ überlegen. Besonders augenfällig wird dieses Phänomen, wenn Vorbild und Neuverfilmung sehr zeitnah oder gleichzeitig gestartet werden, wie es etwa bei „Vanilla Sky“ und dem Vorbild „Virtual Nightmare – Open Your Eyes“ („Abre los ojos“, Spanien/Frankreich/Italien 1997) von Alejandro Amenábar der Fall war. In diesem Fall übernahm Penélope Cruz ihre Rolle gleich in beiden Filmen.
Doch auch wenn der Aufwand zu vergleichen höher ist und man schon mal in ein Archiv gehen muss – wie bei „Ocean‘s Eleven“ und seinem Vorbild „Frankie und seine Spießgesellen“ („Ocean’s Eleven“, USA 1960) oder „Codename – Nina“ („Point of No Return“, USA 1993) und dem Vorbild „Nikita“ (Frankreich/Italien 1990), bleibt das merkwürdige Gefühl, dass es sich nicht gelohnt hat. Außer originäre Geschichten neu zu verfilmen und ggf. zu amerikanisieren, hat sich nicht viel getan. So schaffte es die französischen Komödie „Drei Männer und ein Baby“ („Trois hommes et un couffin“, Frankreich 1985) trotz amerikanischer Starbesetzung nur zu einem müden Imitat.
Was man nicht kennt
Da es um das Wissen vieler Amerikaner um die Filmkultur der restlichen Welt nach wie vor nicht zum Besten bestellt ist, geht die Rechnung der Produzenten auf; ein Vergleich mit den Vorbildern findet in der Regel nicht statt. Auch nach amerikanischen Vorbildern gedrehte Neuverfilmungen werden vom größten Teil des vorwiegend jüngeren Kinopublikums als völlig neu wahrgenommen.
Auch in Deutschland gibt es Beispiele, erfolgreiche Eigenproduktionen neu zu verfilmen. Unter dem folgerichtig „German Classics“ getauften Label produzierte Bernd Eichinger in den 90er Jahren Neuverfilmungen von „Charleys Tante“ (Deutschland 1934, 1955, 1963), „Die Halbstarken“ (Deutschland 1956), „Es geschah am helllichten Tag“ (Deutschland 1958) und „Das Mädchen Rosemarie“ (Deutschland 1959).
Erfolgsversprechen
Es drängt sich der Eindruck auf, dass es vor allem die Kassenwirkung der amerikanischen Stars ist, die im Vordergrund der meisten US-Neuverfilmungen steht. Doch es ist auch ein psychologischer Aspekt, der die Wertigkeit von Neuverfilmungen erhöht. Gegenüber der Vorstellungskraft, die Entscheider im Filmgeschäft aufbringen müssen, um aus den hunderten von Drehbüchern, die sie während eines Jahres lesen, die möglicherweise erfolgversprechenden herauszufinden, ist die Sichtung eines fertigen Films geradezu ein Vergnügen. Wohnen die Produzenten gar einer öffentlichen Aufführung des Vorbilds bei, haben sie sogar Gelegenheit, die Publikumsreaktionen live mitzuerleben – ein unschlagbares Verkaufsargument. Von der Kostenseite her ist der Erwerb von Buchrechten etwa europäischer Filme oft viel günstiger, als einen amerikanischen Starautor für sein Originaldrehbuch zu bezahlen.
Und die Vorbilder?
So manche europäische Filmemacher fühlen sich bereits geadelt, wenn eine US-Produktion die Stoffrechte für eine Neuverfilmung kauft. So mancher wähnte schon einen Fuß im amerikanischen Filmmarkt. Doch außer dem Geldsegen färbt auf die Urheber des Filmwerks durch die teurere amerikanische Neuverfilmung in der Regel nichts ab. Bestenfalls bleibt darüber hinaus eine höhere Anerkennung in der heimischen Filmbranche.
Oft genug hört man von den Neuverfilmungen nach dem Rechtekauf nie wieder etwas. Entweder wurden sie gar nicht verwirklicht oder gingen irgendwo als drittklassige TV-Produktionen unter. Jeder größere amerikanische Produzent hat mehr Buchrechte erworben, als er tatsächlich verwirklicht – nicht selten allein, um Stoffe, die den eigenen Projekten ähneln, aus dem Verkehr zu ziehen. Von Doris Dörries „Männer...“ (Deutschland 1985), Katja von Garniers „Bandits“ (Deutschland 1997) oder Caroline Links „Jenseits der Stille“ (Deutschland 1996) Neuverfilmung hörte man bei uns nie wieder etwas.