Das KI gestützte Tool Suno ermöglicht es, mit Hilfe von Textprompts kleine Songs samt Stimme und Backgroundmusik zu generieren. Und das Tool macht das wirklich beeindruckend gut, aus eigenen Songtexten Songs oder auch die ganze Filmmusik für einen abendfüllenden Film zu erzeugen. Es singt die eingegebenen Textzeilen in unterschiedlichsten Stilen und mit unterschiedlichster musikalischer Untermalung. Das Ganze läuft entweder über Discord, über Bing Copilot, oder über die Web-App von Suno KI-Songs. Natürlich funktioniert all das nur über ein ausgiebiges Training der Künstlichen Intelligenz mit Mustern, Stilen und Strukturen vorhandener Musik.
So weit so gut, allerdings ist auch den großen Musiklabels aufgefallen, wie gut Suno arbeitet und wieviel Ähnlichkeit die Endprodukte mit originären Musiktiteln der Musikkonzerne haben. Wie immer geht es natürlich um Musikrechte bzw. um Geld. So war es klar, dass die Musikindustrie auf eine solche Technologie reagieren musste. Sind die Originalkünstler künftig nur noch die Quelle die selbst erzeugte Musik der User?
Rechtefragen
Universal Musik etwa verhandelt schon länger mit Google, die ein ähnliches Tool wie Suno entwickeln, über Lizenzzahlungen. Die drei großen Labels Universal Music Group, Warner Music Group und Sony Music Group haben im Juni bereits die Firma hinter Suno und Udio wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt. Dabei geht es um sehr hohe Schadensersatzforderungen, theoretisch geht es um einen Milliardenbetrag. Interessanterweise leugnet das Startup Suno gar nicht, urheberrechtlich geschütze Musik zum Training seiner Musik KI verwendet zu haben. Ganz im Gegenteil, man gibt sogar unumwoben zu die KI mit Millionen von Songs trainiert zu haben und beruft sich auf angebliche "Fair Use" Regelungen. Doch diese betreffen unter sehr eng reglementierten Bedingungen die Nutzung geschützter Werke ohne ausdrückliche Genehmigung für die Forschung, Lehre oder Kritik. Nicht aber für die großindustrielle Nutzung von Musikoriginalen, wie es bei Suno und Udio der Fall ist..
Die Argumentation von Suno und Udio stützt sich darauf, dass diese urheberrechtlich geschützten Musikaufnahmen ja nicht zitiert werden, es also keine Samples gibt, sondern die KI generiere neue Sounds, die nicht unter den Copyrightschutz fallen würden. An dieser Argumentation zeigt sich, dass die Gesetzgebung, was das Copyright angeht, längst von der technischen Entwicklung überholt worden ist. Das zeigt sich auch an der noch völlig unbeantworteten Frage, wem denn die durch KI generierten Musikstücke, Grafiken, Videos etc. eigentlich gehören. Demjenigen, der die Befehle eingegeben hat, dem dessen Originale zum Training der KI dienten oder demjenigen, der den KI Algorithmus besitzt?
Doch nicht völlig neu
Angeblich haben die KI Modelle Suno und Udio hochmoderne Filter eingesetzt welche dafür sorgen, dass keine urheberrechtlich geschützten Stimmen von KünstStimmen oder Musikpassagen reproduziert werden. Ganz so einfach scheinen die nun beschuldigten KI Startups das Problem wohl trotzdem nicht abtun zu können, denn in einigen neu genrierten Songs kann man zwei bis drei Sekunden lange, Samples der Originale eben doch identifizieren. Dabei handelt es sich um Producer Tags, akustische Elemente, die auf die Produzenten der Originalmusik verweisen.
Streitigkeiten gibt es inzwischen in fast allen Bereichen, angefangen bei Texten, Bildern, Tönen bis hin zu Videos. Die alten Urheberrechtsgesetze müssen dringend überarbeitet werden, um mit den Fragestellungen, welche die Künstliche Intelligenz aufwirft, zurecht zu kommen. Nicht nur der Musikbranche und der Arbeit von Musikern stehen gravierende Veränderungen bevor.