Ein Gerichtsurteil hat nun bestätigt, dass der Kabel,- Telefon und Internetanbieter Unitymedia die Router seiner Kunden einfach als Hotspots verwenden kann. Bereits 2016 begann der Kabelanbieter die Router seiner Kunden ohne um Erlaubnis zu fragen, zu W-Lan Hotspots umzuwidmen.
Die Verbraucherzentrale NRW klagte vor dem Oberlandesgericht Köln gegen diese ungefragte Nutzung. Nun hat das Gericht entschieden, dass diese erlaubt sei.
Der juristische Schachzug hinter dieser fragwürdigen Praxis besteht darin, dass die Router nicht den Kunden, sondern dem Kabelbetreiber gehören und diese daher damit anstellen dürften was sie wollen.
Angesichts wöchentlich neuer Enthüllungen über Sicherheitsschwächen von IT Systemen mutet es schon seltsam an, dass Kunden nicht mal mehr gefragt werden, ob sie ihren Router als öffentliches W-LAN zur Verfügung stellen wollen. Die Geschäftsmodelle der Industrie werden offensichtlich als höheres schützenswertes Gut eingestuft, als die Privatsphäre der einzelnen Privatkunden.